Schiesspflicht 2012
Schiesspflichtig sind Angehörige der Armee welche 2011 die Rekrutenschule absolviert haben, bis und mit Jahrgang 1978.
Zum Obligatorischen sind mitzubgringen:
Dienstbüchlein zur Kontrolle der Personalien.
Pisa Auggebot für die Vereinfachung der Administration.
Schiessbüchlein oder Leistungsausweis zum Eintragen des Resultats.
Persönliche Waffe und Gehörschutz .
Das OP gilt als erfüllt:
300m 42 Punkte und nicht mehr als 3 Nuller
25m 120 Punkte und nicht mehr als 3 Nuller
Gute Schützen erhalten eine Anerkennungskarte
Schützen welche nach zweimaliger Wiederholung die Mindestanforgderung nicht erreicht haben sind Verblieben. Sie werden zum Verbliebenenkurs aufgeboten.
Das Obligatorische ist bis zum 31. August zu absolvieren. Schiesspflichtige die diesen Termin versäumt haben können am Nachschiesskurs teilnehmen. Der Nachschiesskurs wird am 20.Oktober in Frauenfeld durchgeführt. Die genauen Schiesszeiten sind im öffentlichen Aushang der Gemeinde publiziert.
Überlassen der persönlichen Waffe zum Eigetum beim Austritt aus der Armee. Wehrmänner welche in den letzten drei Jahren vor der Entlassung mindesten zwei Obligatorische und zwei Feldschiessen absolviert und dies im Schiessbüchlein oder Leistungsausweis eingetragen haben erhalten ihre persönliche Waffe zum Eigentum. Die Seriefeuerautomatik wird blockiert. Es ist ein Waffenerwerbsschein nötig.